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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen
(KFZ-Reparaturbedingungen – angepasst an die Vorgaben von KFZ Chevalier GmbH)
Stand: August 2025
1. Ein Auftrag kommt durch Bestätigung eines schriftlichen oder mündlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande – z. B. telefonisch, per E-Mail, Nachricht oder persönlich vor Ort.
2. Angebote verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet – als unverbindliche Kostenschätzung. Sollten im Rahmen der Arbeiten zusätzliche Mängel oder notwendige Maßnahmen erkennbar werden, wird der Auftraggeber informiert und es erfolgt eine nachträgliche Freigabe (z. B. mündlich oder per Nachricht).
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
1. Preisangaben in Angeboten des Auftragnehmers gelten grundsätzlich als unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind. …
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preiszusage, ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag mit Festpreis erforderlich. …
3. In sämtlichen Preisangaben ist die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.
1. Verbindlich zugesagte Fertigstellungstermine sind einzuhalten. …
2. Bei schuldhaftem Verzug von mehr als 24 Stunden …
3. Ausnahmen gelten bei höherer Gewalt …
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1. Die Abnahme erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche …
3. Bei Abnahmeverzug kann eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnet werden.
1. In der Rechnung werden alle Arbeiten und Ersatzteile einzeln aufgeführt.
2. Bei Ausführung nach Kostenvoranschlag ist dieser die Abrechnungsgrundlage.
3. Die Umsatzsteuer trägt der Auftraggeber.
4. Etwaige Rechnungsberichtigungen oder Beanstandungen müssen innerhalb von 6 Wochen erfolgen.
1. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Abholung des Fahrzeugs fällig. …
2. Eine Zahlung auf Rechnung …
3. Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden …
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Der Auftragnehmer hat ein vertragliches Pfandrecht …
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1. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist …
2. Gegenüber Unternehmern ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen …
3. Diese Einschränkungen gelten nicht bei Vorsatz …
1. Eine Haftung für nicht verwahrte Wertsachen ist ausgeschlossen.
2. Weitere Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum …
Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers …
Der Auftragnehmer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren …
KFZ Chevalier GmbH
Inhaber: Maxim Chevalier
Bramscher Straße 262-264
49090 Osnabrück
Tel.: 0541 / 67384061
E-Mail: info@kfz-chevalier.de
USt-ID: DE364095194
0541-67384061
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